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Thema:
Behinderung, Bewusstsein/Kommunikation
und Soziale Arbeit
Wie beschreiben Sie das Verhältnis von
(behinderten) Körpern, Bewusstsein und Kommunikation? Wie gestalten
sich die Kopplungen und mit welchen
kognitiven und sozialen Resonanzen ist zu
rechnen, wenn Behinderung
auftritt?
Zunächst einmal muss man davon ausgehen,
dass der Körper (hier als Abkürzung für das
biologische System und das Gehirn), das
Bewusstsein und die Kommunikation für sich
jeweils Umwelten darstellen, die für das
jeweilige System nicht erreichbar sind. Für
das Verhältnis Körper/Bewusstsein lässt
sich das verkürzt folgendermaßen
beschreiben: Das Bewusstsein hat kaum eine
Vorstellung über Körperzustände, es kann
„seinen“ Körper nicht erreichen. Umgekehrt
sind im Gehirn keine Gedanken zu finden.
Für Kommunikation kann der Körper in
zweierlei Form relevant werden: Zunächst
taucht er in der Kommunikation auf, wenn
über ihn gesprochen wird. Dann ist er ein
Thema der Kommunikation. Darüber hinaus ist
er „im Stillen“ wichtig: Sein Vorhandensein
und seine „Zuarbeit“ werden von Bewusstsein
und Kommunikation vorausgesetzt. Der Körper
erbringt für das Bewusstsein Leistungen,
die es benötigt, um sich schließen zu
können. Und erst, wenn psychische Systeme
„arbeiten“, kann Kommunikation stattfinden.
Anders formuliert: der Körper ist das
ausgeschlossene Dritte, das „Stille“ in der
Differenz von Bewusstsein und
Kommunikation. Der Körper ist also wichtig,
er konturiert die Kopplung von psychischen
und sozialen Systemen, und bedingt so
mittelbar Kommunikation.
Allerdings „vergessen“ das sowohl psychische
als auch soziale Systeme regelmäßig. Mehr
noch: Im Laufe der Zeit prägen Bewusstsein
und Kommunikation spezifische Anforderungen
an den Körper aus, man denke etwa an
Sprechlautstärke und – geschwindigkeit, den
Umgang mit bestimmten Körperzuständen wie
Müdigkeit usw. Diese Anforderungen werden
rasch selbstverständlich, die erst dann als
solche auffallen, wenn Körper ihnen nicht
mehr gewachsen sind. Wenn jemand nicht
sprechen kann, hat er Mühe, sich sozial zu
beteiligen und für die soziale Umwelt (etwa
eine Interaktion) wird es schwierig, diese
Person einzubeziehen. Das ist die
elementare Dimension, in der Behinderung für
psychische und soziale Systeme relevant
wird, nämlich wenn dieses „stille“ Arbeiten
in Frage steht. Dann tritt der Körper quasi
in die Differenz von psychischen und
sozialen Systemen ein, er wird plötzlich
relevant – und meistens zum Problem.
Vielleicht wird das an zwei Beispielen
plastisch: Kommunikation kann nicht
„denken“, nicht „sehen“, oder „hören“. Das
sind Leistungen, die psychische Systeme in
Form von Wahrnehmungsverarbeitung erbringen
müssen, Kommunikation ist auf diese
Kopplungsbedingung angewiesen. Was passiert
aber, wenn diese Voraussetzbarkeit, wie im
Falle von Blindheit, nicht oder nur
eingeschränkt gegeben ist? Dann müssen
visuelle Offensichtlichkeiten und soziale
Abkürzungen wie etwa Gesten plötzlich
ausbuchstabiert werden. Es muss mehr
kommuniziert werden und ausführlicher, es
muss auch zwischen Sprech- und Körpersprache
gewechselt werden, womit auch die
Fehleranfälligkeit steigt. Es dauert länger,
wird iterativer und sozial anstrengender.
Ein anderer, von Peter Fuchs ausführlich
beschriebener Extrem-„Fall“: Autismus. Hier
wird es vor allem erschwert, natürliches
Körperverhalten eines Individuums gegen
bewusstes, intendiertes Verhalten
abzugrenzen. Es ist nicht ohne weiteres
erkennbar, ob eine Körperregung „einfach so“
stattfindet, oder gezielt ausgeführt wird.
Es steht in Frage, ob ein betroffenes
psychisches System intern über die Differenz
von Selbst- und Fremdbeobachtung verfügt.
Für die soziale Umwelt wird es schwieriger,
aus einem solchen Verhalten Schlüsse zu
ziehen, Vermutungen über Ziele, Wünsche,
Bedürfnisse abzuleiten und entsprechend
darauf zu reagieren. Dann kann auf dieses
Individuum kaum noch etwas zugerechnet
werden, Erwartbarkeiten geraten ins Wanken.
Wieder dehnt sich Kommunikation zeitlich
aus, wird aufwändiger und gerät in die
Gefahr, an ein solchermaßen unklares
Verhalten keine weiteren Mitteilungen
anknüpfen zu können. Dann steht jedoch die
Grundbedingung von Kommunikation in Frage –
in einem solchen Extrem kann Behinderung
also Kommunikation durchaus zum Erliegen
bringen. Kurz gesagt: Behinderung produziert
regelmäßig Strapazen, Belastungen für
soziale Systeme, indem der Körper die
Kopplungsbedingungen von Bewusstsein und
Kommunikation tangiert. In der Folge
versuchen Sozialsysteme, entweder a.) mit
diesen Belastungen umzugehen
(Belastungskompensation: Rückgriff auf
symbolisch generalisierte
Kommunikationsmedien, vor allem in Familien
über Liebe), sie b.) nach Möglichkeit zu
transformieren (hier wird die Strapaze zum
Gegenstand spezialisierter Sozialsysteme,
etwa bei Protestbewegungen oder
Sozialeinrichtungen) oder sie c.) aus ihrem
psychischen und sozialen Einzugsbereich
herauszuhalten (Belastungsvermeidung). Dazu
rechnet Kommunikation diese Strapazen
personell zu, bearbeitet also die soziale
Adresse der betroffenen Person. Im
Vermeidungsfall treten dann die bekannten
Sozialtechniken auf, wie Stigmatisierung,
Exklusion/Aussonderung und die damit
oftmals einhergehende organisierte
Wegsortierung, die für die Betroffenen so
einschneidend sind. Behinderung, und das
ist in dieser Lesart das Zentrale, ist also
nicht wie gemeinhin angenommen, die
Eigenschaft von irgendjemand, sondern
vorwiegend eine Belastung grundsätzlicher
Verhältnisse psychischer und sozialer
Systeme. Die Personalisierung ist bereits
eine basale Technik des sozialen Umgangs mit
derartigen Problemen, sie ist Folge, und
nicht Ursache. Das Problem selbst, die
Belastung, ist an sich nicht aus der Welt zu
schaffen, da Kopplungsbedingungen
prinzipiell nicht-intervenierbar sind.
Nichts desto trotz stimuliert das Problem
unablässig Anstrengungen der Problemlösung.
Behinderung hat für ein Individuum nicht
ignorable Folgen im Hinblick auf die
Möglichkeiten, die es dann noch hat,
Mitglied einer Organisation zu werden. Wie
kann man sich diese Kopplungsverhältnisse
vorstellen?
Ich würde hier vielleicht nicht von
Kopplungs- sondern eher von Inklusions-/Exklusionsverhältnissen
sprechen, da Behinderung die
Teilnahmebedingungen an sozialen Vollzügen
beeinflusst. Dies wird für Individuen vor
allem dann relevant, wenn Behinderung in die
soziale Adressierung eingreift und somit
Inklusionen/Exklusionen verändert. Mit Blick
auf Organisationen kann der Umstand, dass ein
Individuum als behindert angesehen wird,
zweierlei bedeuten: erstens, dass
Behinderung eine Adressierbarkeit für
Organisationen begünstigt oder überhaupt
erst begründet und zweitens, dass sie genau
dies behindert. Dabei muss man
unterschiedliche Inklusionsrollen
unterscheiden und Leistungsrollen von
Publikumsrollen trennen. Leistungsrollen
wären im Inklusionsbereich der Organisation
vor allem die Mitgliedsrolle, die relevante
Publikumsrolle wäre die Klienten- oder
Kundenrolle. Behinderung begünstigt nun vor
allem die Inklusion in Publikumsrollen,
offensichtlich etwa bei der Klientel von
Einrichtungen der Sozialen Hilfe bzw. des
Gesundheitswesens, wie etwa bei der
„Mobilen Behindertenhilfe“ oder einem
Pflegeheim. Die soziale Strapaze der
Behinderung ist hier letztlich zur
strategischen Spezialisierung der
Organisation geworden.
Exklusionswirkungen entfaltet Behinderung
vor allem im Blick auf Leistungsrollen,
zentral ist hier die Mitgliedschaft, was vor
allem bei Unternehmen bzw. auf dem ersten
Arbeitsmarkt wahrgenommen wird. Dort wird
Inklusion, etwa in Form einer
Einstellungsentscheidung, angesichts der
erwartbaren sozialen Strapazen eher
unwahrscheinlich.
Ein zweiter Umstand ist für die Einschätzung
der organisationalen Wirkungen von
Behinderung relevant: Zeit. Bis jetzt ging
es hintergründig um die Entscheidung, ob ein
bereits als behindert adressierbares
Individuum in die Organisation „hinein“
kommt. Eine zweite Frage ist jene, was in
einer Organisation geschieht, wenn
offensichtlich wird, dass ein Mitarbeiter
behindert ist bzw. wird. Dann „entsteht“
Behinderung im Binnen-, d.h. auch im
Leistungsbereich der Organisation und die
Frage ist, wie die Organisation damit
verfährt. Grundsätzlich ist es für
Organisationen im Leistungsbereich
schwierig, Belastungskompensation zu
betreiben, dazu fehlen absorbtive
Kommunikationsmedien, wie etwa Liebe.
Organisationen werden also tendenziell eher
Belastungsvermeidung betreiben. Dabei wird
vorwiegend versucht, das Problem zu
verschieben. Das Problem kann etwa in eine
andere Sozialformation hineingerückt
werden, die im Binnenbereich der
Organisation zuhauf auftritt: die
Interaktion. Über Versetzung etwa können
behinderte Mitarbeiter aus bestimmten,
entscheidungssensiblen
Interaktionszusammenhängen herausgehalten
und in andere, weniger relevante Gegenden
abgeschoben werden. So bleibt das Individuum
formal Mitglied der Organisation, das
soziale Problem wird jedoch quasi
„kaltgestellt“. Die härteste Form der
Belastungsvermeidung liegt letztlich in der
Exklusion, sprich die Entlassung aus der
Mitgliedschaft. Dann wird das Problem
gemeinsam mit der Person nach draußen
befördert. Allerdings werden damit sofort
moderne Gleichbehandlungsforderungen
verletzt, ein solches Agieren wird sofort
moralisierbar und nicht umsonst existieren
umfangreiche rechtliche Abfangmechanismen,
die die soziale Erträglichkeitsgrenze nach
oben verschieben sollen. Unter Umständen
sind also interne Abschiebungen eher
realisierbar als die „harte“ Strategie.
Allerdings kann Behinderung durchaus auch
„nützlich“ für die Organisation sein, etwa,
wenn sie sich für bestimmte
Entscheidungszusammenhänge
instrumentalisieren lässt. Behinderung wird
dann gewissermaßen mikropolitisch
interessant. Oftmals kann man beobachten,
dass behinderte Mitarbeiter als sozial
entlastende „Sündenböcke“, oder „Kasper“
fungieren, als „emotionale Batterie“
herhalten oder als „risikolose
Informationsvermittler“ eingesetzt werden.
Die Personen wirken in diesen Fällen als
Medien der Konfliktregulierung dritter
Sozialsysteme, die dazu beitragen, dass es
in der Organisation via Entscheidung
„weitergeht“. Dabei spielt nicht etwa ein
„unmoralischer“ Operator mit, der
Integrationsbemühungen ignoriert oder
konterkariert. Vielmehr geht es die soziale
Regulierung von Strapazen. Die Organisation
kann dabei als ein Meister strategischer
Belastungsabwehr gelten. Dass das für
betroffene Individuen hochproblematische
Folgen hat, liegt auf der Hand. Sie befinden
sich tendenziell in einer Exklusionsdrift
(Fuchs) aus Leistungsrollen und in einer
Inklusionsdrift in organisierte
Publikumsrollen. Das Problem besteht darin,
dass mit der sozialen Festlegung von
Behinderung für das Individuum auch
Erwartungen hinsichtlich ihrer
grundsätzlichen Leistungsfähigkeit und ihrer
prinzipiellen Kompetenzen verbunden sind.
Ein Ausloten von weiteren Kompetenzen, ein
Experimentieren mit anderen Erwartbarkeiten,
sprich ein Ausarbeiten von Karriereoptionen
wird unter derartigen
Adressierungsbedingungen kaum möglich, zumal
die fortwährende Inklusion in
Fürsorgeorganisationen eine
Kompetenzentwicklung immer stärker
einschränkt.
Lassen sich Unterschiede zwischen
wirtschaftlichen und sozialen Organisationen
bei der Berücksichtigung von Behinderung
ausmachen?
Provokant formuliert: Nein. Dies gilt vor
allem hinsichtlich des Zugangs zur
Mitgliedschaftsrolle. Behinderte Bewerber
sehen sich in Sozialeinrichtungen oftmals
ähnlichen Einstellungsvorbehalten als in
Unternehmen ausgesetzt. Die
Exklusionstendenzen sind dabei in beiden
Fällen ähnlich, dies ist primär bedingt
durch die prinzipielle Programmierung der
Organisation und weniger durch ihre
funktionssystemische Zurechnung. Fraglich
ist jedoch, wie speziell Sozialeinrichtungen
den moralischen Druck, der bei Unternehmen
im Falle von Inklusionsvorbehalten sofort
auf den Plan tritt, ablenken können. Das
funktioniert vor allem über zwei Umstände.
Zum einen können Sozialeinrichtungen das
moralische Problem rasch zum Problem „der
anderen“ umdefinieren. Eine Mobile
Behindertenhilfe ist angetreten, um das
Problem, dass Behinderte bei anderen
haben, zu lösen. Insofern ist wird es
akzeptabler, unter Effizienzgesichtspunkten
nur bestimmtes Personal zu verwenden. Eine
derartige Organisation will, platt
gesprochen, „Gutes tun“ und muss dabei zur
Realisierung auch hin und wieder billigend
auf „Schlechtes“ zurückgreifen. Der zweite
Umstand liegt in der Trennung von Klient
und Finanzier. Eine Sozialeinrichtung kann
sich „unsozial“ verhalten, sie kann dafür
jedoch regelmäßig (noch) nicht durch ihr
Klientel dafür durch finanzwirksames
Verhalten (etwa Anbieterwechsel) finanziell
„bestraft“ werden. Die Finanzierung erfolgt
über Dritte. So kann unter Umständen eine
Einrichtung weiter arbeiten, unabhängig
davon, wie moralisch integer sie arbeitet.
Natürlich kann in Extremfällen derartiges
Verhalten thematisiert und problematisiert
werden. Es bedarf allerdings einer deutlich
höheren Anstrengung von Protest und
Massenmedien sowie entsprechender Resonanzen
in Politik und Recht, als dies etwa im Falle
„unmoralischer“ Unternehmen der Fall ist.
Wie grundsätzlich resistent „soziale“
Organisationen, gerade im Bereich der
Behindertenhilfe gegen Moralisierung sind,
zeigt etwa das Beispiel der deutschen
„Werkstatt für Behinderte (WfB)“, bei der es
Jahre und Jahrzehnte gedauert hat, bis es zu
Reformanstrengungen kam. Natürlich gibt es
aber auch Unterschiede, die etwa in der
unterschiedlichen Stellung als Kunde bzw.
Klient begründet sind.
Wie wird versucht
(durch Integrationsfachdienste
beispielsweise) Inklusionsverhältnisse
wahrscheinlicher zu machen?
Im
Wesentlichen betreiben derartige Beratungs-
und Begleitungseinrichtungen den Versuch
einer Adressreparatur. Sie arbeiten an den
„Bildern“, die über Menschen angefertigt
werden, sie verändern die soziale Person.
Sie versuchen, etwa über Bewerbertrainings,
über Visionsbildung und Kompetenzentdeckung
bei und mit den Betroffenen, die
Adressierung der Individuen so zu verändern,
dass sie wieder anschlussfähig und
Einstellungsentscheidungen wahrscheinlicher
werden. Es wird nach Können und Kompetenzen
jenseits der stigmatisierenden Generalität
von Behinderung gefahndet und versucht,
genau das, was Bewerber vermögen, auch als
organisational verwertbare Leistung
adressabel zu machen. Denn erst, wenn Können
adressierbar wird, rückt eine Person in die
Nähe einer (geeigneten) Stelle. Der zweite
wichtige Punkt ist die Kompensation sozialer
Lasten. Der Integrationsfachdienst bzw. die
Arbeitsassistenz stellt sich als
außerbetrieblicher Kompensator der
behinderungsinduzierten Strapaze dar. Sie
begleiten, stellen Zeit zur Einarbeitung zur
Verfügung, vermitteln, „dolmetschen“,
überbücken unterschiedliche Zeitlichkeiten,
regulieren Konflikte. Dabei operieren die
Integrationsberater hinreichend paradox: Sie
treten in dem Bemühen auf, das
Problematische in der sozialen Person des
behinderten Bewerbers zum Verschwinden zu
bringen. Indem sie aber dafür gerade
persönlich in Erscheinung treten, wirken sie
als Bestätigung des damit verbundenen
Problems. Insofern verschärfen sie zunächst
das Problem, gegen das sie arbeiten. Das
macht sie jedoch keineswegs überflüssig.
Derartige Instanzen sind wichtig, um
innerhalb der Organisation in der
Auseinandersetzung mit dem sozialen
Konstrukt und der Strapaze Zeitfenster für
Reflexionen aufzumachen. Dies kann helfen,
verhärtete Erwartungen wieder aufzuweichen
und Deutungsmuster wieder mit Kontingenz zu
versehen. Insofern intervenieren Fachdienste
in organisationale Sinnstiftungsprozesse,
indem sie Gegenbeobachtungen anfertigen, und
organisationsinterne Bilder damit
konfrontieren. Dabei stehen diese sozialen
Dienste einem Grundproblem gegenüber: Sie
können kaum eine eigenständige Autorität bei
der betreuten Organisation aufbauen. Sobald
Integrationsfachdienste Unterstützung bei
der Beschäftigung behinderter Bewerber
anbieten, reagieren sie nicht wie ihre
Kollegen aus der klassischen
Organisationsberatung auf ein
organisationsinternes Problem, für das
diese entsprechende Lösungen parat haben.
Fachdienste müssen erst im Unternehmen ein
Problem hineintragen, um sich dann als
dessen Lösung anzubieten. Allerdings kann
sich das Unternehmen mit der
Hinauskomplementierung des Fachdienstes
sowohl des Problems als auch der Lösung sehr
einfach entledigen. Derartige Dienste können
sich innerbetrieblich nur schwer
legitimieren. Bislang wurde das vorwiegend
der Ignoranz von Vorständen (also von
Personen) zugerechnet. Dahinter steckt
jedoch ein organisationales Problem, dass
bislang auch deswegen übersehen wurde, da
die Organisation als eigenständiger
Adressat des Fachdienstes neben der Person
des behinderten Bewerbers bislang kaum eine
Rolle spielte. Man wird die Organisation und
ihre Eigenregulierungen in Zukunft
allerdings ernster nehmen müssen, um einen
grundsätzlichen Umgang sowohl mit dem
grundsätzlichen Problem der
Belastungsinduktion, wie auch mit dem
Interventionsproblemen von
Unterstützungsorganisationen zu finden.
© SozialArbeit.ch, September 2004
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Dr. Ralf Wetzel:
BWL-Studium, systemtheoretische
Promotion zur Organisationstheorie der
Behinderung, jetzt wiss. Mitarbeiter
an der Professur für
Innovationsforschung und nachhaltiges
Ressourcen-management, TU Chemnitz.
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Wetzel, Ralf: Eine Widerspenstige und keine Zaehmung. Systemtheoretische Beitraege zu einer Theorie der Behinderung. 2004 |
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Wetzel, Ralf:
Mit Unternehmen kooperieren.
Einsichten in wirtschaftliches
Denken für Integrationsberater und
soziale Berufe.
(erscheint im Oktober 2004, Rainer
Hampp Verlag) |
Wetzel Ralf, Vordank, Tino
(2004):
Helfer als Manager?
Von veränderten Anforderungen und
Vorschlägen für ihr Training
Publikationen
(pdf, 2S., 63KB) von Ralf Wetzel |
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